Wie und wer wird gefördert?
Die Beratungskosten werden vom Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (kurz: Bafa) bezuschusst, die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Gebäudetyp und der Anzahl der Wohneinheiten. Für ein Ein- und Zweifamilienhaus beträgt die Höhe des Zuschusses 300.-€, für Mehrfamilienhäuser mit 3 oder mehr Wohneinheiten 360.-€. Der Eigenanteil liegt üblicherweise zwischen 400 € - 500 €.
Gefördert werden können Gebäude innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, deren Baugenehmigung vor 1994 erteilt wurde.
Anspruch auf Förderung einer Energiesparberatung haben grundsätzlich alle Gebäu- de- und Wohnungseigentümer, sofern sich die Beratung auf das gesamte Gebäude bezieht. Ebenso anspuchsberechtigt sind selbständige Unternehmen der gewerb- lichen Wirtschaft, der Wohnungswirtschaft sowie Agrarunternehmen und Einrich- tungen mit gemeinnützigem oder kirchlichen Charakter.
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